Zum leider verregneten Saisonbeginn des Mittelschwäbischen Luftsportvereins am Ostersamstag organisierte Thomas Kraus, zweiter Vorsitzende, wieder ein Sicherheitsbriefing für alle aktiven Piloten und Flugschüler. Zum Beginn der Veranstaltung übergab er das Wort an Karl Heinz Pfitzmayr, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thannhausen. Er erläuterte wie sich die Ersthelfer bei einem Brand oder Unfall verhalten sollten und zeigte anschließend den fachgerechten Umgang mit Handfeuerlöschern. Danach ging es Thematisch wieder in die Luft: Fluglehrer Ulrich Wurm referierte über „Routine – Freund oder Feind der Flugsicherheit“ in einem frischen und anschaulichem Vortrag. Etwas trockenere Themen hat sich dann Thomas Kraus vorgenommen, denn zunächst ging es um die luftrechtlichen Neuerungen für 2015. Durch die voranschreitende Regulierung des Luftsports durch die EASA waren für 2015 einige Themen besonders wichtig:
- Die Standardised European Rules of the Air (SERA) definieren ein neues Luftraumelement RMZ (Radio Mandatory Zone), welches Luftraum „F“ ersetzt.
- In „Part FCL“ (Flight Crew Licencing) werden die Scheine und Lizenzen der Piloten neu geregelt. Am 8. April werden die alten Segelflugscheine ungültig. Bestenfalls sollten alle Piloten ihre Lizenzen bereits in die neuen SPL oder LAPL(S) Lizenzen umgewandelt haben. Ähnliche Veränderungen gab es auch bereits bei den Motorfliegern mit nationaler ICAO-PPL(A) Lizenz im letzten Jahr. Für die neuen Lizenzen gelten dann auch andere Ausübungs- bzw. Verlängerungsvoraussetzungen, die künftig erfüllt werden müssen.
- ATO (Approved Training Organisation) ist die neue Art der Flugschule mit der ab 9. April geschult werden muss. Der Luftsportverband Bayern fungiert als ATO mit allen seinen ausbildenden Mitgliedsvereinen als Außenstellen. Da die Verordnungen der EU diesbezüglich deutlich umfangreichere Anforderungen bzgl. „Managementsystem“, Ausbildungsprogramme, Verfahren und Handbücher fordern, ist dies sicherlich der dickste Brocken unter den Neuregelungen 2015. Leider geht die Umstellung nicht ohne deutlichen Mehraufwand bzgl. Dokumentation und Formalitäten, der v.a. die Vorstandschaften, Fluglehrer und Flugschüler trifft.
Auch in unmittelbarer Nachbarschaft gibt es Neuigkeiten: die seit kurzem begonnenen Linienflüge von Intersky zwischen Memmingen und Berlin bzw. Hamburg führen über den Flugplatz Thannhausen und erfordern entsprechende Aufmerksamkeit der Piloten (Luftraumbeobachtung). Die BwSFG Leipheim musste letztes Jahr ihr Fluggelände am ehemaligen Fliegerhorst räumen und ist mittlerweile nach Günzburg umgezogen. Entsprechend ist dort nun neben dem bekannten Fallschrimsprungbetrieb auch vermehrt mit Segelfliegern zu rechnen.
Zum Ende des Briefings stellte Thomas noch einen interessanten Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vor, denn oft kann man daraus lernen ähnliche Unfälle zu vermeiden. 2012 kam es zu einem schweren Unfall auf einer Flugplatzveranstaltung in Backnang-Heiningen. Aufgrund von Wirbelschleppen einer zuerst gestarteten Antonow An-2 verlor das nachfolgend startende kleinere Motorflugzeug (DR 400) in niedriger Höhe die Kontrolle und stürzte zurück auf das Flugplatzgelände. Die Untersuchungen zur Stärke und der Entwicklung von Wirbelschleppen bei einer An-2 wurden im Auftrag des BFU vom DLR vorgenommen und zeigten, dass durch die kurze Wartezeit und die Flugbahn der DR 400 der Pilot chancenlos war dem Effekt der Wirbelschleppe gegenzusteuern. Die Wirbelschleppen wurden unterschätzt und durch eine längere Wartezeit vor dem Start wäre das Unglück vermeidbar gewesen. Alternativ kann das größere startende oder landende Flugzeug beobachtet werden, um die eigene Flugbahn über der möglichen Position der Wirbelschleppen zu wählen.
Zu guter Letzt stand nochmals ein „Nicht-Flieger“ Thema an: Dr. Roland Schmid führte die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch bzgl. unserer Vereinsgaststätte.
Danach wartete erster Vorsitzender und Metzgermeister Gerhard Leber schon mit der „Belohnung“ auf alle Anwesenden: Leberkäse und Kartoffelsalat.