Lange wurde in der Vorstandschaft des MLV überlegt und diskutiert, ob und wie auch dieses Jahr wieder ein Flugplatzfest auf unserem Flugplatz organisiert werden kann. Wie auch bei vielen anderen bayrischen Vereinen haben wir uns dazu entschieden kein Flugplatzfest durchzuführen.
Seit April diesen Jahres ist eine neues EU Gesetzt in Kraft getreten, das die neuen EASA-Lizenzen einführen soll, also die Fluglizenzen der Piloten. Ein großes Problem hierbei ist u.a. die Definition von gewerblichen Flügen in der deutschen Version des Gesetzes. Bisher konnten Vereinspiloten Gäste zum Selbstkostenpreis mitnehmen, nach neuem Recht ist das aber nicht mehr möglich. Alle Flüge gegen „Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen“ werden als gewerblich eingeordnet, somit dürften solche Flüge nur noch von Piloten mit einer Berufspilotenlizenz durchgeführt werden und im Rahmen eines gewerblichen Luftfahrtunternehmens. Gerade Letzteres widerspricht erstens dem Vereinsprinzip und wäre zweitens für einen Verein finanziell nicht zu bewältigen. Diese Definition der gewerblichen Flüge führte auch zu weiteren Problemen, wenn sich beispielsweise zwei Piloten die Kosten eines Fluges teilen oder wenn ein Segelflieger für einen Flugzeugschlepp die Auslagen des Motorflugzeuges begleichen möchte. Auch hier fließt Geld und somit wären die Flüge gewerblich. Zwischenzeitlich bemühen sich zwar Verbände und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um eine Klärung der Situation, doch nach wie vor bleiben einige Punkte ungeklärt, so dass vorerst nur Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb der Vereine erlaubt sind. Eine klärende Antwort bzw. Nachbesserung von Seiten der EU fehlt bisher. Immerhin greift bei Ultraleicht-Lizenzen die neue Regelung nicht, bei Segelfliegern hat Deutschland die Lizenzumstellung noch um 2 Jahre verschoben und bis dahin gelten dort weiterhin die alten Lizenzen. Hier sind also noch Gastflüge gegen Selbstkosten wie bisher möglich.
Aufgrund der bestehenden Unklarheiten legen die örtlichen Luftämter die Regelungen unterschiedlich streng aus. In unserem Fall wären bei einem Flugtag keine Gastflüge gegen Selbstkosten durch den Verein möglich (auch nicht im Segelflugzeug, UL oder Motorsegler). Flugvorführungen jeglicher Art, sogar schon das Absetzten von Fallschirmspringern wäre nur möglich, wenn der Verein das Fest als Luftfahrtveranstaltung anmeldet. Mittlerweile ist dies mit nicht unerheblichen finanziellen Ausgaben und sehr viel zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden. Für unseren Verein und ein Fest in der üblichen Größe übersteigen so die Ausgaben schnell die Einnahmen. Ohne eine solche angemeldete Luftfahrtveranstaltung könnte der Verein andererseits lediglich sehr eingeschränkten normalen Flugbetrieb bieten. An jedem Wochenende bei gutem Wetter könnten Zuschauer also mehr sehen und sogar im Segelflugzeug, Motorsegler oder UL mitfliegen.
Wir möchten kein Flugplatzfest veranstalten, bei dem unsere Gäste weniger geboten bekommen, als an allen anderen Wochenenden. Schweren Herzens haben wir uns deswegen dazu entschieden unser Fest dieses Jahr abzusagen! Wir hoffen, dass sich vor allem hinsichtlich der Benachteiligung von ehrenamtlich tätigen Vereinen in den EU-Regelungen zum Lizenzwesen etwas bewegt.