Bitte Schranken und Warnschilder am Flugplatz beachten!

Liebe Radfahrer, Spaziergänger und Badegäste,

ein Flugplatz und insbesondere die Start- und Landebahn sind ein Ort an dem bestimmte Sicherheitsrichtlinien gelten. Besonders wichtig für Radfahrer, Spaziergänger und Badegäste:
Grundsätzlich ist das Betreten der Bahn ohne Einweisung oder Begleitung durch die Vereinsmitglieder strengstens verboten!
Deswegen sind an allen Zugängen Schranken angebracht und eine entsprechende Beschilderung.

Die Missachtung der Beschrankung und das widerrechtliche Betreten (rechtlich gesehen wäre das Hausfriedensbruch und könnte auch zu Anzeige gebracht werden) sind sowohl für Euch, als auch für die Piloten und Passagiere die ggf. gerade Landen oder Starten möchten gefährlich. Es können jederzeit (auch an Werktagen) Flugzeuge starten und landen. Nicht jedes Flugzeug wird mit Geräuschen auf sein Erscheinen hinweisen. Bei Segelflugzeugen oder bei Landungen mit Motorausfall gleitet das Flugzeug lautlos mit einer Geschwindigkeit von min. 90 km/h Richtung Landebahn und wird so meist erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Selbiges gilt für Windenstarts, bei dem ein Segelflugzeug mittels einer Seilwinde (roter LKW) in die Luft gezogen wird. Die Motorengeräusche der Winde sind weit entfernt, das Stahlseil läuft zunächst kaum sicht- und hörbar im Gras am Rand der Landebahn und schnellt dann in die Höhe. Natürlich achten auch unsere Flugleiter, Piloten und Windenfahrer auf die sog. Hindernisfreiheit der Bahn, aber besonders hinter hoch bewachsenen Feldern oder am Weg neben dem Baggersee mit Büschen und Bäumen, sind Personen erst sichtbar, sobald sie den Seitenstreifen der Bahn betreten.

Also seid bitte so verantwortungsvoll und haltet Euch an das Betretungsverbot! So weit ist der Weg um unsere Bahn herum auch nicht und für alle die gerne zusehen möchten bietet sich die Terrasse vor dem Vereinsheim viel besser an. Dort erklären wir auch gerne und ausführlich, wie der Flugbetrieb in unserem Verein abläuft und warum es keine gute Idee ist ohne Erlaubnis die Bahn zu betreten.

2013-06-30 10.46.34