Ein Rettungsfallschirm gehört zur Standardausrüstung im Segelflug. Egal ob in der Flugausbildung, zum Kunstflug, Streckenflug oder als Fluggast für einen Schnupperflug, der Rettungsfallschirm ist immer mit dabei. Obwohl Fälle, in denen ein Rettungsabsprung erforderlich ist, äußerst selten auftreten, steht die Devise in der Luftfahrt stets im Vordergrund: Safety First. (Während der 20-jährigen Mitgliedschaft des Autors im MLV, kein einziges Mal)
Um im Ernstfall auf die einwandfreie Funktion des Rettungsfallschirms vertrauen zu können, obliegt es den Fallschirmwarten im Verein, eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Gemäß den Herstellervorgaben müssen Rettungsfallschirme in regelmäßigen Abständen überprüft und neu gepackt werden. Einmal pro Jahr geht zusätzlich jeder Rettungsfallschirm für eine eingehende Überprüfung an einen Prüfer, quasi der TÜV für das Rettungsgerät.
Nun zurück zu den Fallschirmwarten: Die Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die erfolgreiche Teilnahme an einem intensiven Lehrgang, der neben theoretischen und luftrechtlichen Inhalten vor allem das korrekte Packen umfassend schult. Mit Julia Glockner und Antonio Ciadamidaro haben gleich zwei unserer Mitglieder im Februar an einem Lehrgang zum Fallschirmwart erfolgreich teilgenommen. Über drei Tage haben beide immer wieder das Packen an Rettungsfallschirmen bis zur Perfektion trainiert. Mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung können beide künftig unsere Fallschirmwartin Katha unterstützen, damit unsere Rettungsfallschirme rechtzeitig zum Saisonbeginn wieder gepackt und einsatzbereit sind.